Frankfurter Mietspiegel

0
1421

Mietspiegel geben Auskunft über die ortsübliche Miete. Sie zeigen Mietenden und Vermietenden, welche Miethöhe angemessen ist. Die Frankfurter Mietspiegel sind qualifiziert im Sinne des § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der aktuelle Mietspiegel 2020 ist als Broschüre oder als PDF-Datei verfügbar.

Mietspiegel 2020 ansehen (PDF/ 9,53 MB)

Was wir machen:
Miete, Mietminderung, Mietspiegel, Miettabelle, Umlagen


Mit dem Mietspiegel 2020 der Stadt Frankfurt am Main lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: JS
Mit dem Mietspiegel 2020 der Stadt Frankfurt am Main lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. © Stadt Frankfurt am Main, Foto: JS

Qualifizierter Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Sie sind

  • Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder wollen eine Wohnung in Frankfurt am Main anmieten und fragen sich, ob die Miete angemessen ist oder ob Sie eine Mieterhöhung akzeptieren müssen?
  • Vermieterin oder Vermieter und fragen sich, welche Miethöhe für Ihre Wohnung rechtlich zulässig ist?

Im Frankfurter Mietspiegel finden Sie die Antwort auf Ihre Fragen. Er ist für die allermeisten Wohnungstypen anwendbar.


Der Mietspiegel bietet einen Überblick über die Höhe der Mieten, die in Frankfurt am Main für frei finanzierte Wohnungen üblicherweise gezahlt werden. Dabei wird unterschieden zwischen verschiedenen Wohnungstypen, die in ihrer Art, Größe, Ausstattung und Lage vergleichbar sind. Anhand der Tabellen 1 und 2 können Sie die ortsübliche Miete für Ihre Wohnung exakt ermitteln.

Grundlage für den Frankfurter Mietspiegel ist die Befragung von rund 3.500 Haushalten, die Auskunft zur Miete, zu den Nebenkosten und zur Wohnungsausstattung gegeben haben sowie eine Befragung von Vermietenden. Diese breite Datenbasis wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zusammengetragen und ausgewertet. Berücksichtigt werden ausschließlich Mieten, die in den vergangenen vier Jahren neu vereinbart oder geändert wurden. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Das Ergebnis wurde von der Stadt anerkannt. Durch diese Vorgehensweise gilt der Mietspiegel als „qualifiziert“.